Für Inanspruchnahme mindestens Pflegegrad 2 erforderlich


In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich 24h rund um die Uhr präsent sein zu können.
Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zur Erholung in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen
- der zu Pflegende muss  durch eine Pflegeperson ( Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein

Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen.
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.
Wird die Verhinderungspflege durch eine verwandte Person oder in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person durchgeführt, ist die Kostenerstattung auf den Betrag des Pflegegeldes beschränkt.